Abnahmegarantie
Die Abnahmegarantie ist einer der Kernpunkte aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie besagt, dass die Stromnetzbetreiber verpflichtet sind, den mittels Photovoltaikanlage oder anderen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, erzeugten Strom abzunehmen. Dabei wird eine konkrete Vergütung vereinbart, die im Gesetzestext für PV-Strom verankert ist.
Die Abnahmegarantie besteht dabei für Anlagen mit einer Leistung von max. 10 MWp. Für größere Anlagen ist die Abnahmegarantie nicht vorgesehen, ausgenommen sind Solarparks, für die Sonderregelungen gelten. Ab 2014 verändert sich die Abnahmegarantie, dann werden nur noch 90 Prozent des produzierten Stroms vergütet, die Abnahme muss jedoch weiterhin erfolgen. Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn eine Netzüberlastung droht. In diesem Fall muss die automatische Abschalteinrichtung genutzt werden, die in jeder PV-Anlage vorhanden sein sollte.