Photovoltaik Förderung & Steuern
Die auf 20 Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Solarstrom ist längst nicht mehr das einzige deutsche Fördermodell. Auch für die Anschaffung einer PV-Anlage oder eines Stromspeichers sowie für Direktvermarktungs- und Mietermodelle gibt es staatliche Unterstützung.
Die Finanzhilfe kommt als einmaliger Zuschuss, kontinuierlicher Bonus, als Kredit-Tilgungszuschuss, als günstiger Finanzierungskredit oder eben als Vergütung pro Kilowattstunde in Anwendung. Darüber hinaus geben Länder und Kommunen noch eigene Solar-Unterstützung aus.
Mit dem Betrieb einer PV-Anlage wird der Besitzer automatisch zum Unternehmer - und damit vorsteuerabzugsfähig, sofern er dies wünscht. Ansonsten gilt die Kleinunternehmerregelung. Mit der steuerlichen Abschreibung der Anlage über 20 Jahre wird die Steuer auf den Eigenverbrauch mehr als ausgeglichen.