Photovoltaik: Förderung und Zuschuss
Deutschland verfügt über die umfangreichste Photovoltaik-Förderung der Welt - und sie ist vor allem auf private Photovoltaikanlagen-Betreiber zugeschnitten. Auch die letzte Novellierung des EEG durch den Bundestag 2016 stellt klar:
Die Förderung ist weiterhin vor allem für PV-Anlagen bis 750 kWp da, also für die privaten Betreiber von typischen Haus- und Scheunendach-Anlagen.
Das Fördersystem ist dabei immer umfangreicher und individueller geworden, hat die Zahl der beteiligten Institutionen erhöht und kombiniert mittlerweile viele energetische Bereiche. Wir geben einen aktuellen Überblick:
Die Einspeisevergütung nach dem EEG
Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält eine feste Vergütung für seinen in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach
- dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- der Anlagengröße und
- der Art der Aufstellung (auf Gebäudedächern, auf Freiflächen oder Sonderarealen).
Da die Einspeisevergütung stabil und auf 20 Jahre garantiert wird, ist die Rendite sicher. Die Refinanzierung einer Anlage bzw. deren Kreditierung ist somit kein Problem.
Die generelle Höhe der Einspeisevergütung sinkt jedoch mit dem aktuell realisierten Zubau an Photovoltaik-Kapazitäten in der gesamten Bundesrepublik und wird von der Bundesnetzagentur alle zwei Monate neu festgelegt. Die Minderung beträgt allerdings nur wenige Zehntel-Cent.
Welche Vergütungssätze unter welchen Bedingungen gezahlt werden, erfahren Sie hier.
Die Förderung des Eigenverbrauchs
Die höhere Attraktivität entfaltet Solarstrom mittlerweile im Eigenverbrauch. Da sich die Strompreise der Energieanbieter in den letzten 12 Jahren verdoppelt haben, sparen PV-Anlagenbetreiber rund 50 % der Energiekosten. Denn die eigene Anlage erzeugt den Solarstrom für 11 - 14 Cent pro kWh. Gewinne aus der Einspeisevergütung erzielen nur noch ältere Anlagen. Für die Neuinstallation ist eher die deutliche Reduzierung der Energierechnung interessant. Um einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu erzielen, werden Solarspeicher und intelligente Energiemanagementsysteme benötigt.
Beides wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW - Erneuerbare Energien – Speicher 275) gefördert. Das gilt nicht nur für neu installierte PV-Anlagen, sondern auch für die Nachrüstung bestehender Solarstromsysteme. Der Regelfördersatz wird jedoch nur Anlagen bewilligt, die den Solarspeicher bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme integrieren. Wieder stehen private Anlagenbetreiber im Fokus, denn die Förderung wird nur für PV-Anlagen bis 30 kWp ausgegeben.
Das Kfw-Förderprogramm für Stromspeicher (275) ist in zwei Komponente gegliedert:
- Zinsgünstiger Kfw-Kredit ab 1,00 % effektiver Jahreszins
- Ein Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Hier können Sie Ihren Tilgungszuschuss berechnen.
Der KfW-Kredit
Die komplette Finanzierung einer PV-Anlage wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgesichert. In dem speziellen Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen (Erneuerbare Energien - Standard 270) werden zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von Solaranlagen bereit gestellt. Auch der Ausbau oder die Erweiterung von älteren Anlagen ist darin eingeschlossen. Die Kreditlaufzeiten betragen fünf, zehn oder 20 Jahre. Der Förderkredit kann über die Hausbank abgeschlossen werden. Das Programm der KfW-Förderbank können Sie hier einsehen. Weitere Banken mit Vorteils-Darlehen für PV-Anlagen finden Sie hier.
Regionale Förderprogramme
Einzelne Bundesländer, Städte und Gemeinden beteiligen sich ebenfalls an der Solarförderung. Hier stehen meist ganz bestimmte Aspekte des Energiemanagements oder der städtebaulichen Entwicklung im Vordergrund. Ein bekanntes Beispiel ist das bayerische Förderprogramm „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ (NaStromE-För), mit dem das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) gemeinschaftliche Investitionen unterstützt. Gewährt werden in der Regel zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse.
Ob und wie regionale Solarförderung in Anspruch genommen werden kann, ist am besten bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen.
Eine gute Orientierung bieten
Zuschuss vom Energieversorger
Mittlerweile haben sich auch schon einige Energieversorger selbst zu Solarförderern entwickelt. Sie bieten in der Regel einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung, die über ihr Netz realisiert wird. Darüber hinaus werden auch einmalige Zuschüsse für die Errichtung einer PV-Anlage gewährt oder interne Regelungen mit Kunden getroffen. Weder der Aufschlag auf die Einspeisevergütung noch die Höhe der Zuschüsse ist verbindlich geregelt. Diese Vereinbarungen erfolgen immer nach den jeweiligen Leitlinien des Energieunternehmens. Ein allgemeiner Gradmesser ist jedoch immer das Volumen der installierten Leistung.
Natürlich ist diese Art der Förderung keine reine Wohltätigkeit, denn es geht immer um Kundengewinnung. Nur wer Kunden des Unternehmens ist, kann auch in den Genuss der jeweiligen Solarförderungsregeln kommen. Deswegen ist das genaue Nachlesen der Förder-Bedingungen ratsam. Denn dort können sich kleine Marketingtricks wie das Werben von Neukunden verstecken.
Es lohnt sich durchaus, den eigenen Energieversorger zu befragen, ob und welche Förderungsmaßnahmen er für die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach bietet.
Eine Aufstellung von Energie-Unternehmen, die PV-Anlagen-Betreibern Hilfe bieten, haben wir zusammengestellt. Zeitgleich bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und um eine eventuelle Meldung, sollte ein Energieversorger in dieser Liste fehlen.
Stadtwerke Bamberg | Zuschuss in Höhe von 280,00 € pro neu installiertes kWp-Leistung. Maximal wird Leistung von 2 kWp gefördert. Voraussetzung ist die Umstellung des eigenen Stromtarifvertrags auf BestNatur Ökostrom. |
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Stadtwerke Langenfeld | Jede Photovoltaikanlage mit pauschal 400,00 €. Voraussetzung ist die die Verpflichtung für mindestens 2 Jahre Erdgas und Strom von der Stadtwerke Langenfeld zu beziehen. |
Stadtwerke Weimar | Jährlich werden Fördermittel bis zu der Höhe von 10.000€ bereitgestellt. |
Stadtwerke Marburg | Kosten für die Messung mit geeichten Erzeugungszählern, die Verrechnung und den Aufwand für die Datenerfassung bei Anlagen bis 40 kWp werden erlassen. |
Stadtwerke Konstanz | Bis zu 100 Photovoltaikanlagen mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 300,00€. Voraussetzung ist ein Stromliefervertrag Ökostrom von Enspire Energie. |
Stadtwerke Rinteln | Umstellung von Öl- oder einer anderen Energieart auf Erdgas sowie Erdgas im Neubau kombiniert mit einer Solaranlage wird mit je 500,00€ einmalig gefördert. |
Stadtwerke Aachen | Zuschuss in Höhe von 500,00€ für jede Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung 1 kWp bis 10 kWp. |
Stadtwerke Wuppertal | Als WSW Strom Grün-Kunde bekommt man den erforderlichen Einspeisezähler kostenlos. |
Stadtwerke Rösrath | Zuschuss für jede neuinstallierte Photovoltaikanlage mit einer Leistung zwischen 1kWp und 5kWp wird je kWp mit 100,00 bezuschusst. Vorausetzung ist ein Stromliefervertrag bei der Stadtwerke Rösrath. |
Stadtwerke Schwaz | Jede im Jahre 2017 errichtete Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von 5kW wird mit einem einmaligen Zuschuss gefördert. Die ersten 1 bis 3kWp mit je 100,00€ und die letzten 4 bis 5kWp mit je 50,00€. |
Stadtwerke Kalkar | 100,00€ einmaliger Zuschuss je Photovoltaikanlage. Voraussetzung ist ein Erdgas- oder Stromliefervertrag für mindestens 24 Monate. |
PV-Anlagen bringen Steuervorteile
Mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wird aus einem privaten Hausbesitzer ein Unternehmer, der selbst erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeist.
Damit können alle Investitions- und Betriebskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
- die Kosten für die Anschaffung der Anlage
- die Kosten für die Finanzierung der Anlage
- die Wartungs- und Reparaturkosten
- Baukosten (z.B. am Dach) aufgrund der Installation einer PV-Anlage
- laufende Kosten wie Reinigung oder Versicherungsprämien.
Dazu kommt die Berechtigung zum Umsatzsteuervorabzug. Wenn die jährlichen Einnahmen 17.500 Euro nicht übersteigen, kann sich der Anlagenbetreiber auch von der Umsatzsteuer befreien lassen. Grundlage dafür ist die Kleinunternehmerregelung. Hier bieten wir Steuertipps für Betreiber von Photovoltaikanlagen.