Photovoltaik Allgefahrenversicherung
Mit einer Photovoltaik Allgefahrenversicherung erhalten Nutzer von Photovoltaik eine Vollkaskoversicherung für ihre Anlage. Abgedeckt sind nicht nur Schäden durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler finden ebenfalls Berücksichtigung. Damit lässt sich der Wert der Solaranlage umfassend schützen.
Vorteile der Allgefahrenversicherung im Überblick
Für die Photovoltaik-Anlage gilt ebenso wie für das eigene Haus oder das Auto, dass niemand vorher wissen kann, welche Art von Schäden in der Zukunft eintreten. Die Vollkaskoversicherung deckt daher ein breites Spektrum an Schäden ab und das gilt auch für die Allgefahrenversicherung bei Photovoltaik-Anlagen.
Eine Allgefahrenversicherung ist deshalb so sinnvoll, weil das Spektrum der möglichen Schäden gerade im Bereich der Photovoltaik besonders vielfältig ist. So kann es zu Schäden durch Umwelteinflüsse kommen wie etwa Brand, Blitzschlag oder Hochwasser. Hagel- und Sturm-Schäden gilt es ebenfalls zu berücksichtigen. Schnee, Frost und Erdrutsch sowie Überschwemmungen sind weitere Gefahren, gegen die sich der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage absichern sollte. Schäden können aber auch durch Bedienungs- oder Montagefehler entstehen, durch Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit im Umgang mit der Anlage. Denkbar ist auch, dass die Anlage Konstruktions- oder Materialfehler aufweist. Solche Fehler führen häufig erst nach einer gewissen Zeit zu vielfältigen Folgeschäden. Aufgrund der Vielfältigkeit der möglichen Schäden versteht es sich, dass die Allgefahrenversicherung häufig die beste Wahl in Hinblick auf einen Versicherungsschutz darstellt.
Diese Komponenten berücksichtigt die Allgefahrenversicherung
Eine der entscheidenden Fragen beim Abschließen einer Photovoltaik Versicherung betrifft die Komponenten, die über die Versicherung abgedeckt werden. Photovoltaik-Anlagen weisen einen relativ komplizierten Aufbau mit vielen Komponenten auf. Es liegt auf der Hand, dass der Besitzer diese Komponenten möglichst umfassend geschützt sehen möchte. Eine gute Allgefahrenversicherung deckt tatsächlich alle Einzelteile ab: Dazu gehören vor allem das Photovoltaik-Modul und der Wechselrichter sowie der Überspannungsschutz.
Eine Vollkaskoversicherung deckt aber auch die Befestigungselemente der Anlage ab ebenso wie die Verkabelung der einzelnen Komponenten miteinander. Weiterhin sind der Einspeisezähler und der Verteilerkasten bzw. die Verteilerkästen zu nennen. Deckt die Versicherung alle diese Teile ab, ist der Wert der Anlage bereits gut geschützt.
Auf die Ausnahmen kommt es an
Bei einer Versicherung für Photovoltaik-Anlagen kommt es häufig nicht so sehr auf die ausdrücklich abgedeckten Schäden, sondern auf die Ausnahmen an. Ein Blick in den Ausschlusskatalog ist daher in jedem Fall empfehlenswert. Hier finden sich häufig Schäden und Risiken wie etwa Vorsatz, Erdbeben, innere Unruhen und Korrosion sowie allgemeine Abnutzung und Gewährleistungs- und Garantiefälle. Erdbeben können ebenfalls ausgeschlossen sein, Schäden aus solchen Naturereignissen sind aber in Deutschland ohnehin eher unwahrscheinlich. Schäden, die im Zusammenhang mit Kernkraft stehen, können ebenfalls in den Ausschlusskatalog aufgenommen sein.
Diese Kosten sind mit einer Photovoltaik Allgefahrenversicherung verbunden
Ob sich der Abschluss einer Allgefahrenversicherung im Einzelfall lohnt, hängt von den Anschaffungskosten, den laufenden Kosten der Anlage, den erwarteten Erträgen aus der Energieeinspeisung und natürlich der Höhe der Versicherungsbeiträge selbst ab. Eine Versicherung ist lohnenswerter für eine Anlage, die hohe Einspeisevergütungen erzielt als für eine Anlage, die kaum Erträge abwirft und in der Anschaffung nur wenig gekostet hat. Die Beitragshöhe hängt dabei von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehören vor allem die Größe der Anlage und deren Wert ebenso wie die Nutzungsart und der Standort des Gebäudes. Werden in der Nähe der Anlage feuergefährliche Stoffe gelagert, liegt eine Gefahrenerhöhung vor und die Versicherung verteuert sich. Günstige Versicherungen sind bereits ab 50 Euro verfügbar.
Absicherung des Ertragsausfalls ist wichtig
Funktioniert die Photovoltaik-Anlage nicht mehr, lassen sich damit auch keine Erträge aus der Stromerzeugung generieren. Zum Glück lassen sich auch solche Risiken im Rahmen einer Versicherung abfedern. Häufig lässt sich eine Photovoltaik-Anlage überhaupt nur dann wirtschaftlich betreiben, wenn sich der Besitzer auf die Erträge aus der Einspeisevergütung verlassen kann. Da die Reparatur von Schäden an der Anlage viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist eine Absicherung gegen Ertragsausfälle umso wichtiger. Häufig sehen entsprechende Versicherungsprodukte eine Karenzzeit von einem oder zwei Tagen vor. Für diesen kurzen Zeitraum werden also noch keine finanziellen Ausfälle ersetzt. Danach greift die Versicherung aber.
Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen
Tatsächlich ist grundsätzlich eine steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen für die Photovoltaik-Anlage gegeben. Steuerlich werden die Beiträge zur Versicherung dabei als laufende Betriebsausgaben der Anlage betrachtet. Neben den Versicherungsbeiträgen gehören dazu auch Kreditzinsen oder Kosten für die Miete des Stromzählers. Alle diese Ausgaben können direkt als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Damit verringern sich die Kosten für die Allgefahrenversicherung.