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Wohngebäudeversicherung und Photovoltaikanlage

Verfügen Menschen über eine Immobilie, so ist die Wohngebäudeversicherung obligatorisch. Diese Pflichtversicherung bezieht das ganze Gebäude, inklusive der Bausubstanz, in den Versicherungsschutz mit ein. In dieser Standardversicherung ist jedoch die Photovoltaikanlage nicht zwangsläufig integriert.

Gesonderter Versicherungsschutz

Wird eine Photovoltaikanlage installiert, erhöht sich der Wert des gesamten Objektes. Die Versicherungsgesellschaft muss jedoch informiert werden, da sich die Versicherungssumme erhöht. Die Versicherung kommt für die Kosten auf, die für die Wiederherstellung und die Reparatur bei Schäden anfallen und schützt gegen Schäden, die durch Explosion, Sturm, Implosion, Feuer, Hagel, Überspannung und Leitungswasser auftreten. In der Regel ist eine das Gebäude betreffende Versicherung nicht für eine Photovoltaikanlage ausgelegt. Somit ist bei Bedarf eine zusätzliche Photovoltaikversicherung vonnöten.

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Eigene Photovoltaikversicherung abschließen

Die Photovoltaikanlage ist gegen Schäden wie Leitungswasser, Feuer, direkten Blitzeinschlag, Sturm und Hagel durch die Gebäudeversicherung abgesichert. Eine Photovoltaikversicherung wird abgeschlossen, sofern die PV-Anlage nicht den vorgegebenen Maßstäben des Versicherers entspricht. Der Leistungsumfang der PV-Versicherung umfasst außerdem Schäden, die durch Tierverbiss, Diebstahl, Konstruktionsfehler, Vandalismus, falsche Bedienung oder Materialfehler auftreten. Auch der Ertragsausfall einer PV-Anlage lässt sich durch eine Photovoltaikversicherung absichern.

PV-Versicherung dem Wohngebäudeversicherer melden

Ist die Photovoltaikanlage bereits durch eine Versicherung gegen gewisse Risiken abgesichert, muss dies gemeldet werden. Dann gewährt der Versicherer oftmals einen Prämienrabatt. Der Verbraucher muss bei einer Absicherung der PV-Anlage mittels einer gesonderten PV-Versicherung den Wohngebäudeversicherer informieren. Dieser kann nämlich die PV-Anlage als Gefahrenerhöhung ansehen. Wird er nicht informiert, so ist der Versicherer laut Gesetz in der Position, bei einem Schadensfall die Leistung zu verweigern.

Ein konkreter Preisvergleich ist ratsam

Bedeutend für eine Photovoltaikversicherung ist der Leistungsumfang der unterschiedlichen Tarife. Der finanzielle Aspekt ist für den PV-Anlagenbesitzer zentral. Die Versicherungsprämien sind mit den Investitionskosten und der Leistungsstärke der zu versichernden PV-Anlage untrennbar verbunden. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsvergleich notwendig. Einen leistungsstarken und günstigen Tarif zu finden, ist vor allem dann wichtig, wenn der Prämienanstieg hoch ausfällt. Die Photovoltaikanlage sollte bei der Versicherung des Wohngebäudes unbedingt berücksichtigt werden.

Fazit

Photovoltaikanlagen rentieren sich für die Hausbesitzer. Hohe Strom- und Heizkosten wirken sich auf die Nutzung regenerativer Energien günstig aus. Der Wert einer PV-Anlage muss gut versichert sein, zumal die Anschaffung und die Montage nicht billig sind. Das Eigenheim ist meist durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert, deshalb sollte der Verbraucher sich genau informieren. Eine Photovoltaikversicherung verursacht zusätzliche Kosten, aber sie besitzt einen deutlich größeren Leistungsumfang. Der Verbraucher ist gut beraten, wenn er beim zuständigen Versicherungsunternehmen den entsprechenden Beitrag erfragt. Denn dieser hängt, bezüglich der Integration der Photovoltaikanlage und der Wohngebäudeversicherung, von diversen Gebäudedetails ab. Diese Details umfassen das Baujahr, den Standort, den Wert und die Beschaffenheit der Immobilie. Eine Photovoltaikversicherung ist sinnvoll, da auch Schäden abgedeckt werden, die bei einer Gebäudeversicherung nicht in den Versicherungsschutz fallen.