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Photovoltaik Betreiberhaftpflicht

Mit einer Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen lassen sich Schäden abdecken, die durch den Betrieb der Anlage gegenüber Dritten entstehen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Brand der Anlage das Eigentum des Vermieters beschädigt. Jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage profitiert daher von dieser Versicherung.

Für wen ist die Betreiberhaftpflicht interessant?

Die Betreiberhaftpflicht ist grundsätzlich für jeden interessant, der eine Photovoltaikanlage betreibt. Das gilt für Anlagen auf dem Dach ebenso wie für Anlagen auf freier Fläche insbesondere jedoch dann, wenn die Anlage auf einem fremden bzw. auf einem gemieteten Grundstück steht. Zieht ein Brand an der Anlage zum Beispiel eine gemietete Immobilie in Mitleidenschaft, können sich gegenüber dem Vermieter schnell hohe finanzielle Verpflichtungen ergeben.

Dass eine Photovoltaikanlage während des Betriebs zerstört wird, Feuer fängt oder einen Kurzschluss verursacht, tritt in der Praxis nur in sehr seltenen Fällen ein. Das Problem ist aber nicht so sehr die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Schadensfall, sondern die Schadenshöhe. Kommt es zu einem Schaden, der durch die Anlage selbst verursacht wird, entstehen nicht selten erhebliche Kosten. Wird dabei zum Beispiel das Dach oder das gesamte Haus stark in Mitleidenschaft gezogen, kommen auf den Betreiber erhebliche Kosten zu. Hohe Kosten können aber auch dann entstehen, wenn Personen durch die Anlage zu Schaden kommen. Diese finanziellen Belastungen können in Extremfällen existenzbedrohenden Charakter annehmen. Aus diesem Grund sollte auf eine Betreiberhaftpflichtversicherung nicht verzichtet werden.

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Diese Vorteile bietet die Betreiberhaftpflicht

Grundsätzlich deckt die Betreiberhaftpflichtversicherung alle Schäden ab, die gegenüber einem Dritten entstehen und durch die Photovoltaikanlage verursacht wurden. Um keine unnötigen finanziellen Risiken einzugehen, ist daher eine Absicherung in Form einer Versicherung vorteilhaft. Ihre Vorzüge hat die Betreiberhaftpflichtversicherung gerade dann, wenn die Photovoltaikanlage auf fremden Dächern oder auf fremden Grundstücken installiert wird. In diesen Fällen sollte der Betrieb nicht erfolgen, bevor eine entsprechende Betreiberhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Diese Schadensfälle sind abgedeckt

Mit der Betreiberhaftpflicht ist eine Absicherung gegen eine ganze Reihe von Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage möglich. Abgesichert werden können Personenschäden ebenso wie Sachschäden und sogenannte Einleitungsschäden. Bei Einleitungsschäden handelt es sich um Schäden bei der Stromeinspeisung, die zum Beispiel durch fehlerhafte Wechselrichter verursacht werden. Damit zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Netzbetreiber einen Schaden geltend macht. Ein Personenschaden kann dann vorliegen, wenn eine Person durch die Anlage einen elektrischen Schlag erhält. Ein Sachschaden wiederum kann vorliegen, wenn ein Modul der Solaranlage vom Dach auf ein Auto fällt. Zu den Sachschäden gehören dabei auch die Allmählichkeitsschäden wie etwa das allmähliche Eintreten von Feuchtigkeit.

Wie sieht es mit einem eventuellen Leistungsausschluss aus?

Wie bei allen Versicherungen sind auch bei der Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen unversicherte Schäden definiert. Dazu gehört die Versorgung der sogenannten Letztverbraucher, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. In jedem Fall gilt, dass der Betreiber der Anlage nachweisen können sollte, dass die Anlage ordnungsgemäß montiert wurde und von ihr keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sonst könnte die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigern.

Mit diesen Kosten ist für die Betreiberhaftpflicht zu rechnen

Die Beitragshöhe zur Betreiberhaftpflichtversicherung hängt von einer Reihe von Faktoren ab. So stellt sich die Frage, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung im Falle von Sach-, Personen und Vermögensschäden vorsieht oder darauf verzichtet. Die Leistung der Anlage bzw. deren Größe muss ebenfalls berücksichtigt werden. Die Leistung wird dabei in kWp angegeben, zudem sind die Netto-Investitionskosten inklusive der Montagekosten zu betrachten. Günstige Versicherungen sind für Betreiber von Photovoltaikanlagen bereits zu Preisen ab etwa 50 Euro verfügbar. Für größere Anlagen können schnell über 100 Euro erreicht werden.

Benötige ich überhaupt eine Betreiberhaftpflicht? Die Mitversicherung

In einigen Fällen ist es gar nicht notwendig, eine zusätzliche Betreiberhaftpflichtversicherung abzuschließen. Das ist gegeben, wenn die private Haftpflichtversicherung die Photovoltaikanlage einschießt. Hier lohnt es sich, in den Versicherungsunterlagen genau nachzulesen. Häufig ist eine Berücksichtigung gegeben, wenn es sich nur um eine kleine Anlage handelt, während größere Anlagen mit mehr Leistung zusätzlich versichert werden müssen. In anderen Fällen kann eine Zusatzprämie für die Photovoltaikanlage vorgesehen sein. Wichtig ist, dass die private Haftpflichtversicherung Schäden aus gewerblicher Tätigkeit berücksichtigen muss. Darum handelt es sich nämlich, wenn eine entsprechende Anlage betrieben wird. Auf der sicheren Seite ist der Betreiber daher mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.