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Photovoltaik für Unternehmen

Nicht nur für private Eigenheimbesitzer lohnt sich eine Investition in die Sonne, sondern auch für Firmen und Gewerbetreibende. Den produzierten Strom kann der Unternehmer selbst verbrauchen, speichern oder/und in das öffentliche Netz einspeisen. Außerdem sind PV-Anlagen steuerlich abschreibbar. Insgesamt lohnt es sich immer, eine Installation von PV-Modulen durchzurechnen, denn eigentlich kann man nur gewinnen.

Meinungen zum Thema

Die Einsatzmöglichkeiten der Photovoltaik für das Gewerbe sind vielfältig.

Ob sich eine Investition in Photovoltaikanlagen lohnt, ist eine Frage, die viele Unternehmen beschäftigt. Im Grunde ist es einfache Mathematik, die hier zu einem bejahenden Ergebnis führt. Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters, einem im Jahr 2012 gegründeten Solarenergie-Interessenverbandes, sagt zu diesem Thema: „Für Unternehmen ist es dank günstiger Rahmenbedingungen derzeit besonders lohnend, Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zu installieren.“ Daniel Brandl von Orange Solar meint: „Die Unternehmen profitieren zum einen von gesunkenen Preisen. Um 3 bis 5 % sind handelsübliche Solaranlagen in den vergangenen 12 Monaten günstiger geworden.“ Brandl sieht außerdem auf der anderen Seite die feste Einspeisevergütung, was eine verlässliche Größe ist. Er sagt: „Die Errichtung einer Photovoltaikanlage ist eine recht sichere Investition. Bei einer Volleinspeisung kann ohne großen Aufwand eine Rendite erzielt werden, die deutlich über dem derzeitigen Niveau von Geldanlagen liegt.“

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Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen

Deutschland hat ungefähr 3,5 Millionen Unternehmen und diese wiederum haben Dachflächen. Insgesamt sprechen wir hier von ca. 5 Millionen Gebäuden, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das ist ein enormes Potential. Neben den Dachflächen gibt es aber auch noch unheimlich viele Freiflächen in Industrie- und Gewerbegebieten, die für die Stromproduktion genutzt werden können. Der Unternehmer, der mit eigenem Strom die Energiekosten senken möchte, der muss zunächst die Rahmenbedingungen prüfen. Dazu gehören folgende wichtige Punkte:

  • sind die Dachflächen hinsichtlich Statik, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit für eine PV-Anlage geeignet?
  • sind Freiflächen vorhanden, die für Solarmodule verwendet werden können?
  • wie wäre eine Finanzierung möglich?
  • gibt es Fördermittel, die in die Berechnungen einbezogen werden können?
  • Was muss grundsätzlich steuerlich beachtet werden und wie funktioniert die Abschreibung der Anlage?

Grundsätzlich lässt sich jedem Unternehmer, der große Dachflächen zur Verfügung hat, nur raten, diese für Solarmodule zu nutzen. Die Energiekosten im Unternehmen werden durch die Nutzung des selbst produzierten Stromes maßgeblich gesenkt. Schon in wenigen Jahren hat sich eine PV-Anschaffung amortisiert und ganz nebenbei wird das Image des Unternehmens hierdurch keinen Schaden nehmen.

Zahlen / Kosten

Ein Unternehmer ist kein Unternehmer, wenn er nicht auch die Zahlen zu Wort kommen lässt, eine Kosten-Nutzung-Rechnung aufmacht und Renditen berechnet. Nachfolgend sind einmal ein paar Zahlen genannt, die eine Entscheidung für eine Photovoltaikanlage einfacher machen.

Für eine PV-Anlage, die auf einem Dach installiert wird, fallen derzeit Kosten in Höhe von ca. 850 bis 1000 Euro pro kWp zu installierender Leistung an, je nachdem, wie groß die Anlage insgesamt ist. Der selbst erzeugt Strom vom eigenen Dach kostet dann zwischen 6 und 7 Cent pro kWh, wenn die Anlage 20 Jahre in Betrieb ist. Hierin enthalten sind bereits Reparatur- und Wartungskosten. Läuft die Anlage länger, dann sinken die Stromkosten entsprechend.

Die Einspeisevergütung ist stabil und bei der Berechnung einer PV-Anlage eine verlässliche Größe. Die derzeitigen Vergütungssätze sehen wie folgt aus:

Einspeisevergütung in Cent/kWh
Inbetriebnahme Dachanlage
bis 10 kWp
Dachanlage
10 bis 40 kWp
Dachanlage
40 bis 100 kWp
Sonstige
bis 100 kWp
über 100 kWp
ab 01.01.2022 6,83 6,63 5,19 4,67 Selbst-
Vermarktung
ab 01.02.2022 6,73 6,53 5,11 4,60 Selbst-
Vermarktung
ab 01.03.2022 6,63 6,44 5,03 4,53 Selbst-
Vermarktung
ab 01.04.2022 6,53 6,34 4,96 4,46 Selbst-
Vermarktung
ab 01.05.2022 6,43 6,25 4,88 4,40 Selbst-
Vermarktung
ab 01.06.2022 6,34 6,15 4,81 4,33 Selbst-
Vermarktung
ab 01.07.2022 6,24 6,06 4,74 4,26 Selbst-
Vermarktung

Hat die Anlage eine Größe von 100 bis 750 kWp installierter Leistung, dann muss der Strom selbst verbraucht werden oder aber über einen Energiehändler direkt vermarktet werden. Der berechnungswert liegt hierbei ca. 0,4 Cent höher als bei der Festvergütung.

Was hierbei für jeden Unternehmer wichtig ist, ist die Kalkulationssicherheit bei den Einnahmen. Die Einspeisesätze werden verlässlich über 20 Jahre gezahlt.

Selbstnutzung

Gerade für Betriebe und Firmen lohnt sich eine Selbstnutzung des erzeugten Stromes, denn die Möglichkeiten sind viel breiter gefächert als im privaten Haushalt. Die Rendite bei der Stromerzeugung steigt noch einmal ordentlich an, wenn möglichst viel Strom gleich genutzt wird.

In den meisten Betrieben ist es so, dass tagsüber die Maschinen laufen, die Lampen gebraucht werden und die Klimaanlage in Betrieb ist. Das ist genau die Zeit, in der die PV-Anlage den Strom produziert. Auch ohne einen Speicher ist es Firmen möglich, eine Eigenverbrauchsquote von 70% zu erreichen, was privat einfach nicht möglich ist. Der selbst produzierte Strom muss nicht teuer eingekauft werden, und das spart ordentlich. Kostet der Netzstrom beispielsweise 17 Cent pro kWh, dann muss das nicht bezahlt werden. Die Ersparnis ist dann die Differenz zwischen Stromgestehungskosten und Stromeinkauf. Das ergibt eine Ersparnis von rund 10 Cent. Zieht man nun noch die EEG-Umlage von derzeit 1,49 Cent pro kWh ab, dann ergibt sich ein Gewinn von rund 8 Cent pro kWh.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für Unternehmen, noch mehr aus der eigenen Stromerzeugung herauszuholen. Nachfolgend sind einige Punkte einmal angerissen:

  1. Um noch mehr des erzeugten Stromes selbst zu nutzen, empfiehlt es sich, auch das Wasser mit Strom aufzuheizen. Möglich ist das beispielsweise mit elektrischen Boilern.
  2. Elektroautos sind eine andere Möglichkeit. Sie können während der Arbeitszeit durch die PV-Anlage aufgeladen werden. E-Auto-Hersteller haben schon jetzt günstige Leasing-Angebote, so dass sich eine Berechnung hierbei lohnt. Großer Vorteil: E-Fahrzeuge sind in Haltung und Wartung deutlich günstiger als Autos mit Verbrennungsmotor.
  3. Die Lüftungs- und Klimatechnik im Unternehmen kann in vollem Umfang durch die Sonnenenergie betrieben werden. Die Erzeugungskurve des Stromes ist mit der Bedarfskurve der Klimatechnik nahezu identisch.

Fachberatung

Hier zeigt sich deutlich, dass Photovoltaikanlagen für Unternehmen viele Möglichkeiten bieten. Es wird aber auch deutlich, dass man nichts pauschalisieren kann, weil die Voraussetzungen und Gegebenheiten in jedem Betrieb andere sind. Es müssen somit individuelle Lösungen gefunden werden, die alle Vorteile vollständig umsetzen können. Daher ist jedem Betrieb angeraten, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei einer solchen Beratung werden alle wichtigen Fragen geklärt und alle Eventualitäten berücksichtigt. Zu den wichtigsten Beratungspunkten gehören folgende:

  • Zustand und Eignung des Daches
  • Erstellung von Bedarfsberechnungen und Stromlastprofilen
  • Höhe der Einspeisevergütung
  • Lohnt sich eine Investition in einen Stromspeicher
  • Wie hoch sind die Kosten der Installation
  • Fördermöglichkeiten für die einzelnen Komponenten

Stehen die Eckpunkte fest und auch die Entscheidung, in eine PV-Anlage zu investieren, dann sollte auch die exakte Planung der PV-Anlage in die Hände eines Fachmannes gelegt werden. Fachbetriebe arbeiten professionell und kennen alle Eventualitäten, so dass der Unternehmer vor bösen Überraschungen geschützt ist.

Förderung von Photovoltaikanlagen

Für die Anschaffung und den Betrieb einer PV-Anlage sind Fördermittel erhältlich. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Die so genannte Einspeisevergütung, die für zwanzig Jahre garantiert ist, wurde bereits genannt.

Auch die Unterstützung der öffentlich-rechtlichen KfW-Bankengruppe kann von Unternehmern in Anspruch genommen werden. Das Programm für Erneuerbare Energien, Standard 274 zum Beispiel bietet eine zinsgünstige Finanzierung an. Dieser Weg kommt jedoch nur in Frage, wenn zumindest ein Teil des gewonnenen Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Programm greift bei neuen Anlagen und auch bei Erweiterungen von bereits bestehenden Anlagen. Die Laufzeiten der Finanzierungen sind flexibel zwischen fünf und zwanzig Jahre möglich.

Auch regional unterschiedliche Förderwege sind möglich. Gemeinden, Städte oder Bundesländer gewähren oft Zuschüsse oder auch zinsvergünstigte Kredite. Eine Nachfrage beim jeweiligen Energieversorger vor Ort kann sich auch lohnen, denn auch hier gibt es mitunter Fördermittel in Form von Zuschüssen oder Aufschlägen auf die Einspeisevergütung für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen.

Schlussendlich lohnt sich auch die steuerliche Betrachtung der geplanten PV-Anlage, denn es können die Wartung, die laufenden Kosten, eventuelle anfallende Umbauarbeiten und auch Versicherungsprämien abgesetzt werden.

Photovoltaik-Abschreibung

Steuerlich ergeben sich durch Photovoltaikanlagen einige wichtige Punkte, die jeder Betreiber wissen sollte. Auch Vorteile können sich hierbei ergeben. Zunächst einmal ist der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig und das bedeutet, dass das Finanzamt gleich nach der Anschaffung die Umsatzsteuer zurückzahlt. Des Weiteren können alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Renovierungen der Dachfläche, Werkzeug, Reinigungsmittel oder Sicherungsmaterial.

Da PV-Anlagen als selbstständig bewegliche Wirtschaftsgüter gelten, können drei verschiedene Formen der Abschreibung genutzt werden, die auch kombinierbar sind und sich nicht zwangsläufig ausschließen. Nachfolgend sind die Formen der Abschreibung einmal kurz erläutert.

Investitionsabzug

Seit 2008 gibt es den so genannten Investitionsabzugsbetrag, der besonders für kleine und mittlere Betriebe gedacht ist. Der Investitionsabzugsbetrag wird ein bis drei Jahre vor der Anschaffung geltend gemacht und kann bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes betragen. Hierbei gilt zu beachten, dass, wenn die Anschaffung im Rahmen einer Betriebseröffnung geplant ist, sie für den Investitionsabzug nur geeignet ist, wenn sie bereits zum Ende des vorausgehenden Geschäftsjahres fest bestellt worden ist.

Ein Beispiel: Geplant ist eine PV-Anlage für das Jahr 2020 im Wert von 80.000€. Schon 2019 kann der Unternehmer davon 40%, also 32.000€ Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd veranschlagen. 2020 dann wird die Rücklage gewinnneutral aufgelöst. Sollte etwas dazwischenkommen und die Anlage nicht angeschafft, dann wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst und steuerlich berechnet.

Lineare Abschreibung

Bei einer linearen Abschreibung wird der Anschaffungspreis eines Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer umgelegt. Das Kürzel Afa (Absetzung für Abnutzung) sollte hier jedem Unternehmer bekannt sein. Hierbei wird monatsgetreu ab dem Zeitpunkt der Anschaffung abgerechnet. Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre. Die Afa-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen setzt diese Lebensdauer an. Damit sind jedes Jahr also ein Zwanzigstel des Kaufpreises absetzbar.

Ein Beispiel: Eine PV-Anlage kostet 36.000€ und wird im Dezember 2019 angeschafft. Für Afa 2019 sind damit ein Zwölftel der jährlichen Absetz-Summe anrechenbar. Für 2019 wäre diese Summe 150€. Für die weiteren Jahre wäre die Summe dann jeweils ein Zwanzigstel der Anschaffungskosten, also 1.800€. Im 21. Jahr können dann die fehlenden Monate auf das erste volle Jahr ausgeglichen werden, also 1.650€.

Afa-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen (PV-Anlagen unter Punkt 3.1.6): Zur Afa-Tabelle

Sonderabschreibung

20% der Kaufsumme eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes können von kleineren und mittleren Betrieben sofort oder bis vier Jahre nach der Anschaffung als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die Verteilung der 20% kann dabei frei gewählt werden.

Ein Beispiel: Im Jahr 2019 wird eine PV-Anlage mit Preis von 120.000€ angeschafft. Im Jahr 2020 können dann eventuelle größere Einnahmen steuerlich gemindert werden, indem man die Sonderabschreibung voll geltend macht, also 24.000€ abschreibt.

Wurde die Sonderabschreibung in Anspruch genommen, muss spätestens zum Ende des Begünstigungszeitraumes von fünf Jahren die lineare Abschreibung über den Restbetrag neu berechnet werden.

Eine Sonderabschreibung ist aber an Bedingungen geknüpft:

  • es muss ein Gewerbebetrieb bestehen
  • das Anlagevermögen am Ende des Wirtschaftsjahres muss unter dem Betrag von 235.000€ Euro liegen
  • das abzuschreibende Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr im Betrieb verbleiben
  • der Eigenverbrauch wird als Sachentnahme gewertet

Fazit

Auch für Gewerbebetriebe und Unternehmer lohnt sich eine Anschaffung einer PV-Anlage. Die eigenen Kosten für Energie können maßgeblich gesenkt werden, man sichert sich mit der Einspeisevergütung eine sichere Einnahmequelle und man macht sich vom Energielieferanten unabhängig. Unternehmen profitieren somit finanziell und sichern sich zudem langfristig eine Energieversorgung. Nicht zu vergessen: Das Image in der Öffentlichkeit wird verbessert.