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Einspeisevergütung aktuell für 2022

Die Einspeisevergütung ist eine Förderung, die staatlich festgelegt und garantiert wird. Sie wird für das Einspeisen von Strom aus regenerativen Energien gezahlt.

Im Jahr 2021 ist die neue Novelle des EEG in Kraft getreten. In dem vom Bundestag verabschiedeten EEG-Gesetz wird die Einspeisevergütung neu installierter Photovoltaikanlagen geregelt.

Die Vergütung ist abhängig von der Art der Anlage, der Anlagengröße und des Inbetriebnahmezeitpunkts. Gezahlt wird die Einspeisevergütung immer für 20 Jahre plus Restmonate bis zum jeweiligen Jahresende.

Aktuell gültige Einspeisevergütung

Einspeisevergütung Cent/kWh
Anlagentyp Dachanlagen auf Wohngebäuden Sonstige
Inbetriebnahme bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp bis 100 kWp
ab 01.01.2022 6,83 6,63 5,19 4,67
ab 01.02.2022 6,73 6,53 5,11 4,60
ab 01.03.2022 6,63 6,44 5,03 4,53
ab 01.04.2022 6,53 6,34 4,96 4,46
ab 01.05.2022 6,43 6,25 4,88 4,40
ab 01.06.2022 6,34 6,15 4,81 4,33
ab 01.07.2022 6,24 6,06 4,74 4,26

Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2021 (anzulegender Wert minus 0,4 Cent/kWh nach §53 EEG 2021)

Die Degression für die Monate Mai 2022, Juni 2022 und Juli 2022 beträgt 1,4 Prozent, da der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung 1.000 MWp über dem Zubaukorridor von 2.500 MWp liegt.

Anstieg der Einspeisevergütung unwahrscheinlich!

Auch für das Jahr 2022 gilt: Anstieg der Einspeisevergütung für die nächsten Monate ist zwar möglich, allerdings aufgrund des immer weiter fortschreitenden Zubaus eher unwahrscheinlich! Maßgebend ist hierfür der gesamte Brutto-Zubau von Photovoltaikanlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Geregelt ist dies im § 49 EEG 2021.

Einspeisevergütung Cent/kWh
Anlagentyp Dachanlagen auf Wohngebäuden
Inbetriebnahme bis 10 kWp
Zubau hochgerechnet auf ein Jahr 2.500 MWp 3.500 MWp 4.500 MWp
Degression 0,40% 1,00% 1,40%
ab 01.08.2022 6,21 6,17 6,15
ab 01.09.2022 6,18 6,10 6,06
ab 01.10.2022 6,15 6,03 5,97
Einspeisevergütung Cent/kWh
Anlagentyp Dachanlagen auf Wohngebäuden
Inbetriebnahme 10 bis 40 kWp
Zubau hochgerechnet auf ein Jahr 2.500 MWp 3.500 MWp 4.500 MWp
Degression 0,40% 1,00% 1,40%
ab 01.08.2022 6,03 5,99 5,97
ab 01.09.2022 6,00 5,93 5,88
ab 01.10.2022 5,97 5,87 5,79
Einspeisevergütung Cent/kWh
Anlagentyp Dachanlagen auf Wohngebäuden
Inbetriebnahme 40 bis 100 kWp
Zubau hochgerechnet auf ein Jahr 2.500 MWp 3.500 MWp 4.500 MWp
Degression 0,40% 1,00% 1,40%
ab 01.08.2022 4,72 4,69 4,67
ab 01.09.2022 4,70 4,64 4,60
ab 01.10.2022 4,68 4,59 4,53
Einspeisevergütung Cent/kWh
Anlagentyp Sonstige Anlagen
Inbetriebnahme bis 100 kWp
Zubau hochgerechnet auf ein Jahr 2.500 MWp 3.500 MWp 4.500 MWp
Degression 0,40% 1,00% 1,40%
ab 01.08.2022 4,24 4,21 4,20
ab 01.09.2022 4,22 4,16 4,14
ab 01.10.2022 4,20 4,11 4,08
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Wer bezahlt die Einspeisevergütung?

Die gezahlte Einspeisevergütung wird auf alle Verbraucher in Deutschland umgelgt.

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Zahlung der Einspeisevergütung. Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom erhält der PV-Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber (Eon, RWE, EnBW und Vattenfall) einen bestimmten Betrag, der sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme richtet und für 20 Jahre festgelegt wird.

Ablauf der Zahlung der Einspeisevergütung

Ist die Photovoltaikanlage erst einmal errichtet, so möchte man natürlich möglichst schnell in den Genuss der Einspeisevergütung kommen. Doch bevor es so weit ist, müssen gewisse Punkte beachtet und unbedingt eingehalten werden:

  1. Zählersetzung, Anlageanschluss und Netzverträglichkeitsprüfung
    Bevor das örtliche Energieversorgungsunternehmen die Einspeisevergütung zahlt, muss ein separater Stromzähler gesetzt werden. Darüber hinaus ist ein Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz sowie die Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.
  2. Erteilung der Einspeisezusage
    Wie hoch die Einspeisevergütung ist, wird durch das EEG festgeschrieben. Außerdem ist der Energieversorger zur Abnahme des Solarstroms verpflichtet. Aus diesem Grund verzichten viele Energieversorger auf einen Einspeisevertrag, sondern erteilen eine schriftliche Einspeisezusage.

Bei der Zahlung der Einspeisevergütung halten die örtlichen Stromnetzbetreiber verschiedene Zahlungsmodelle vor. Zwei zentrale Zahlungsmodalitäten haben sich inzwischen etabliert:

  1. Monatliche Abschlagszahlung und jährliche Abrechnung
    Hierbei erhält der PV Anlagenbesitzer auf eine für sein System geschätzte Kilowatt Stundenzahl die Einspeisevergütung als monatliche Vorauszahlung. Eine konkrete Abrechnung erfolgt nach Zählerstandfeststellung am Jahresende, woraus die Nachzahlung beziehungsweise Rückforderung des EVU resultiert.
  2. Konkrete monatliche Abrechnung
    Der aktuelle Zählerstand wird monatlich erfasst und daraus die zu zahlende Einspeisevergütung ermittelt, die im Folgemonat ausgezahlt wird. Die jährliche Abrechnung entfällt.

Zukunft Einspeisevergütung: Photovoltaik ohne Förderung?

Aktuell sieht die Bundesregierung die Förderung von Photovoltaikanlagen als wichtige Investition und subventioniert die Einspeisevergütung. Beobachtet man nun, dass sich diese Garantiezahlung im Laufe der letzten zehn Jahre fast halbiert hat, so scheinen die Zukunftsperspektiven wenig rosig.

Wird es in Zukunft also Photovoltaik ohne Förderung geben und wie stellt sich dies in der Relation zu den Anschaffungskosten dar?

Fakt ist, dass zukünftig mit einer weiteren Herabsetzung der Einspeisevergütung zu rechnen ist. Bei den tendenziell sinkenden PV Anschaffungskosten kommt jedoch die natürliche Inflation zum Tragen, so dass hier eher eine Stagnation oder ein tendenziell leichter Anstieg erwartet wird.

Im Jahr 2019 konnten für 1.000 € etwa 670 Wp Leistung installiert werden. Das ist mehr als eine Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2011 und eine Verdreifachung gegenüber 2009.

Sollte es nun dem gegenüber zu einer gänzlichen Abschaffung der durch das EEG subventionierten Einspeisevergütung kommen, so bleibt dem Photovoltaikbesitzer der Weg der Direktvermarktung, wie man ihn auch bei gesicherter EEG Einspeisevergütung nach Ende des Bindungszeitraums beschreiten muss. Und hier sind die Photovoltaikexperten positiv gestimmt. Durch die Bedeutungszunahme des Stroms aus erneuerbaren Energien sind durch die Direktvermarktung mitunter bessere Einspeisevergütungen zu erzielen, als im Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Und nicht zuletzt werden Photovoltaikanlagen unter den zu erwartenden Investitionskosten vor allem im Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu einem lohnenswerten Geschäft – auch in einer Zukunft fernab der EEG Subvention.