Ausgleichsmechanismus
Erneuerbare Energien sollen die Energiepolitik der Zukunft bestimmen, sind jedoch teurer in der Aufbereitung und Verwendung als fossile Brennstoffe. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten gerecht unter Energieunternehmen, Stromnetzbetreibern und Endverbrauchern aufzuteilen, greift der so genannte Ausgleichsmechanismus.
Der Ausgleichsmechanismus wurde in einer Rechtsverordnung vom 17.06.2009 erlassen und regelt mit Wirkung zum 01.01.2010 ergänzend zum Erneuerbare-Energien-Gesetz folgenden Umgang mit regenerativ erzeugtem Strom:
Strom aus erneuerbaren Energien muss laut Ausgleichsmechanismus
- nicht mehr zwingend von den Energieversorgern abgenommen sondern
- von den Übertragungsnetzbetreibern an öffentlichen Strombörsen vertrieben werden.
Der Umgang mit den Mehrkosten im Kontext der regenerativen Stromerzeugung sowie der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung wird über die so genannte EEG-Umlage geregelt.