Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist vielen nur im Rahmen des Hausbaus ein Begriff. Aber auch im Photovoltaik Kontext nimmt er eine wichtige Rolle ein, insbesondere, wenn PV-Großanlagen errichtet werden sollen. Meist handelt es sich hierbei um Freiflächenanlagen. Soll für diese später eine Einspeisevergütung seitens des Stromversorgers beantragt werden, ist der Bebauungsplan wichtig. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen, damit die Einspeisevergütung auch gezahlt wird: Die Freiflächenanlage muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet werden. Das regelt § 32 EEG, wobei der Geltungsbereich selbst im § 30 Baugesetzbuch verankert ist.
Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der Energieversorger zur Stromabnahme und Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet. Wichtig ist zudem, dass das Plangenehmigungsverfahren sehr aufwändig ist. Wartezeiten bis zu einem Jahr sind keine Seltenheit.