Clearingstelle EEG
Die Clearingstelle EEG wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt. Sie dient zur Klärung von Streitigkeiten und Unklarheiten im Bezug auf das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Vorrangige Ziele bei der Einführung waren:
- Verzögerungen bei der Umsetzung des EEG zu vermeiden,
- Unklarheiten zu beseitigen und eine schnellere Lösung zu finden und
- Streitigkeiten zwischen Stromerzeuger (PV-Anlagen-Betreiber) und Stromabnehmer (Netzbetreiber / Stromversorger) zu schlichten.
Die Clearingstelle EEG kann jederzeit von allen Parteien eingeschaltet werden. Dafür steht ein gesondertes Antragsformular zur Verfügung, das wahlweise per Post angefordert, online ausgefüllt oder per Fax eingesendet werden kann. Allerdings bietet die Clearingstelle EEG keine Rechtsberatung an. Auch wenn es um die Realisierung einer PV-Anlage oder eines Großprojekts geht, kann sie keine Hilfe bieten.