Degression
Im Zusammenhang mit Solaranlagen steht der Begriff Degression für die jährliche Kürzung der Einspeisevergütung. Sie ist im EEG, dem Erneuerbare Energien Gesetz, geregelt. Derzeit sieht das EEG eine feste Grunddegression vor, die zusätzlich um einen variabel festzulegenden Prozentsatz erhöht wird. Dieser ist abhängig von dem Zubau weiterer Photovoltaikanlagen innerhalb eines Jahres, wobei ein Jahr von September bis Oktober des Folgejahres gemessen wird.
Ziel der jährlichen Degression ist es, die Einspeisevergütung und damit die Förderung erneuerbarer Energien schrittweise anzupassen. Dabei sollen unter anderem, die sinkenden Kosten für die Solaranlagen und deren massiver Ausbau berücksichtigt werden. Um eine Überförderung zu vermeiden, wurde die Degression der Einspeisevergütung ins Leben gerufen.