EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz als EEG und offiziell als „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ bezeichnet, ist die Gesetzgebung schlechthin im Kontext der ökologischen Energiegewinnung. Sein Inhalt besagt, dass Strom aus ökologischer Herstellung in der Einspeisung immer Vorrang gegenüber der aus fossilen Trägern gewonnenen Energie genießt und gilt somit als größter Anreiz zum Ausbau der ökologischen Stromerzeugung vor allem in Privatbereichen. Hierfür ist im EEG die Einspeisevergütung wie auch die Eigenverbrauchsvergütung festgehalten.
Erlassen wurde das EEG im Jahr 2000 als Nachfolger des bis dahin geltenden Stromeinspeisungsgesetzes. Um die sinkenden Anschaffungspreise und die insgesamt verbesserte Landschaft für regenerative Stromerzeugungsanlagen zu würdigen, wird das EEG regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst – meist in Form einer Kürzung der geltenden Einspeise- und Eigenverbrauchsvergütungen.