Einspeisevergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt, dass jede Kilowattstunde Strom, die von einer Photovoltaikanlage erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, vom Stromnetzbetreiber abgenommen und mit der Einspeisevergütung entlohnt werden muss. Die Höhe der Einspeisevergütung wird im EEG festgehalten und mit jeder Novelle überarbeitet. Sie ist abhängig von der Inbetriebnahme des Photovoltaiksystems und der Leistungsfähigkeit der Anlage.