Einspeisevertrag
Der Einspeisevertrag wird zwischen Photovoltaikanlagenbetreiber und dem PV Strom abnehmenden Energieversorger geschlossen und stellt die schriftliche Fixierung aller mit der Stromabnahme und Vergütungszahlung relevanten Details dar. Folglich beinhaltet ein Einspeisevertrag in der Regel
- Angaben zu den Vertragspartnern
- Details zur Photovoltaikanlage,
- Ergebnisse der Netzverträglichkeitsprüfung,
- Koordinaten des Einspeisepunkts,
- Beginn und Ende des Vertrags sowie
- Details zur Einspeisevergütung.
In der Regel ist der Abschluss eines Einspeisevertrags nicht erforderlich, da alle elementaren Obliegenheiten bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz definiert sind. Nichtsdestotrotz bestehen die meisten Energieversorger vor der Stromabnahme auf den Abschluss eines Einspeisevertrags. Entsprechend sollte zwingend darauf geachtet werden, dass der Photovoltaik Anlagenbesitzer durch diverse Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligt wird – vor allem im Hinblick auf Vertragslaufzeiten und Einspeisevergütungen.