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Energieversorger

Der Energieversorger bzw. das Energieversorgungsunternehmen (EVU) wird auch als Netzbetreiber bezeichnet. Er ist verpflichtet, den mittels einer PV Anlage erzeugten Strom abzunehmen, wenn dieser ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Für den abgenommen Strom muss der Energieversorger die Einspeisevergütung zahlen, die im EEG gesetzlich festgeschrieben ist.

Eine Einspeisezusage muss der Energieversorger nur bei sehr großen PV Anlagen (mehr als 30 kWp Leistung) erteilen, in allen anderen Fällen verpflichtet ihn schon das Gesetz zur Stromabnahme und –vergütung. Der Einspeisezusage geht dabei eine Netzverträglichkeitsprüfung der PV Anlage voraus. Bei dieser wird dann auch der so genannte Einspeisepunkt definiert. Liegt dieser auf einem anderen Gebiet, so muss ein Gestattungsvertrag geschlossen werden.

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