Erneuerbare Energien
Was genau erneuerbare Energien sind, wird im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in § 3 Absatz 3 geregelt. Demzufolge gehören zu den Erneuerbaren Energien
- Wasserkraft,
- Windenergie,
- solare Strahlungsenergie,
- Energie aus Biomasse, sowie
- Geothermie.
Alle Anlagen, die diese Kräfte für die Energieerzeugung und –Gewinnung nutzen, sind somit Anlagen für Erneuerbare Energien. Der Name kommt daher, weil es sich sowohl bei Wasser-, wie auch Sonnen- und Windenergie um Ressourcen handelt, die unendlich sind. Sie lassen sich jederzeit wieder erneuern und dienen somit immer weiter der Energiegewinnung. Sie sollen stärker ausgebaut werden, um langfristig von Atom- und Kernenergie Abschied nehmen zu können.