Grundschuld
Die Grundschuld stellt ein Mittel dar, um Kredite abzusichern. Sie wird im Grundbuch eingetragen und mitunter auch für den Kredit für eine PV Anlage vorausgesetzt. Die Grundschuld wird dabei meist in der Höhe des Darlehens selbst eingetragen. Sie bleibt dann solange bestehen, bis sie gelöscht wird. Auch wenn die Kreditraten beispielsweise vollständig ausgeglichen sind, ist die Grundschuld noch vorhanden, falls die Löschung nicht erfolgt ist.
Im Rahmen der Photovoltaikanlage ist aber eine Grundschuld oftmals nicht nötig, da die Erträge aus selbiger als Kreditsicherheit abgetreten werden können. Hier sollte gezielt beim Kreditsachbearbeiter nachgefragt werden, welche Möglichkeiten der Kreditbesicherung im Einzelfall bestehen.