Inbetriebnahmezeitpunkt
Etwas unverständlich ist die Definition des Inbetriebnahme Zeitpunkts einer PV Anlage. Denn das ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage verbraucht wird. Sobald also mit dem Strom aus der PV Anlage eine Glühbirne betrieben wird, ist der Inbetriebnahmezeitpunkt erreicht.
Es ist dafür nicht nötig, dass ein Wechselrichter angeschlossen oder der Anschluss ans öffentliche Netz vollzogen worden ist. Ebenso wenig ist es erforderlich, dass die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt ist oder die Einspeisung ins öffentliche Netz durchgeführt wurde. Der Inbetriebnahmezeitpunkt liegt somit oftmals vor dem eigentlichen Anschluss an das Stromnetz. Er sollte dokumentiert werden, etwa mit Fotos, da er für die Höhe der Einspeisevergütung von Bedeutung ist.