Regelung
Die Regelung spielt im PV Kontext nur für größere Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kWp eine Rolle. Hier heißt es, dass der Netzbetreiber nach § 111 EEG die Leistung einer PV Anlage vorübergehend reduzieren darf. Dabei beschreibt das Einspeisemanagement konkret, wann eine solche Regelung möglich ist. Dies ist ausschließlich dann der Fall, wenn damit eine Netzüberlastung vermieden werden kann.
Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Regelung vom Netzbetreiber nur solange genutzt werden kann, bis der Netzausbau vollständig abgeschlossen ist. Es handelt sich bei der Regelung also um eine Reduktion der PV Anlagenleistung, die für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase möglich wird.