sonstige Fläche
Der Begriff sonstige Fläche im Kontext der Photovoltaik findet im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Anwendung. Hier bezeichnet man die sonstige Fläche als Freifläche, die förderfähig ist, auf der also eine PV Anlage errichtet werden kann. Laut EEG sind sonstige Flächen vorwiegend Freiflächen, die
- längs von Autobahnen und Schienenwegen verlaufen und
- vom äußeren Fahrbahnrand gemessen maximal 110 Meter von der Fahrbahn entfernt sind.
Die sonstigen Flächen werden somit gegenüber den Konversionsflächen abgegrenzt. Das bedeutet konkret, dass die Einspeisevergütung anders geregelt ist. Sie liegt bei PV Anlagen, die auf sonstigen Flächen installiert werden, niedriger, als bei PV Anlagen auf Konversionsflächen beispielsweise.