Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer nimmt im PV Kontext einen großen Stellenwert ein. Denn sobald erzeugter Strom aus der Anlage an den Netzbetreiber verkauft wird, unterliegt der Anlagenbetreiber der Umsatzsteuerpflicht. Das heißt, die Einspeisevergütung ist zuzüglich der Umsatzsteuer auszuzahlen. Der Anlagenbetreiber kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz nicht mehr als 17.500 Euro jährlich beträgt.
Diese Variante hat jedoch einen entscheidenden Nachteil. Denn so kann auch die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Anlage nicht verrechnet werden. Wird die Umsatzsteuerpflicht gewählt, sinken die Anschaffungskosten der PV Anlage deutlich, da die gezahlte Umsatzsteuer vom Fiskus erstattet wird. Im Gegenzug muss sie auf den verkauften Strom aufgeschlagen und wiederum an das Finanzamt abgeführt werden.