Verknüpfungspunkt
Als Verknüpfungspunkt wird im PV Kontext der Punkt bezeichnet, an der die Anlage auf der AC-Seite an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Im EEG ist der Verknüpfungspunkt ebenfalls bezeichnet, hier werden in § 5 zwei wichtige Vorgaben zur Auswahl des geeigneten Verknüpfungspunktes gemacht:
- Die Spannungsebene des öffentlichen Stromnetzes muss auf die Einspeiseleistung der Anlage konkret abgestimmt sein.
- Der Verknüpfungspunkt soll optimalerweise die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweisen, wobei diese als Luftlinie gemessen wird.
In der Regel ist bei kleinen PV Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp der Hausanschluss als Verknüpfungspunkt zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass das Grundstück bereits ans öffentliche Netz angeschlossen ist. Der Netzbetreiber kann allerdings auch einen anderen Verknüpfungspunkt zuweisen, wenn dieser für ihn technisch oder wirtschaftlich besser geeignet ist. Die Mehrkosten für den Anschluss sind dann vom Netzbetreiber zu tragen.