Kann ich meine vor 2011 errichtete Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch umstellen und Eigenverbrauchsvergütung dafür kassieren?
Viele Jahre stellte sich die Frage, ob man solar erzeugten Strom selbst verbraucht oder gegen Erhalt der Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz integriert, nicht. Denn die rechnerische Tatsache lautete, dass die Einspeisevergütung je integrierter Kilowattstunde Strom höher war als der Strompreis pro verbrauchter kWh. Damit war wohl jeder dumm, der sich gegen die Stromeinspeisung und für den Eigenverbrauch entschied.
Doch die Zeiten ändern sich. Die Strompreise steigen und wer heute eigenen Photovoltaikstrom nutzt, profitiert nicht nur von der Stromkostenersparnis sondern auch von der Eigenverbrauchsvergütung, welche der Staat sozusagen als kleinen Bonus für die Stromeigennutzung draufpackt.. Und somit muss sich jeder die Frage stellen, ob und wie er seine PV-Anlage, die auf Einspeisung eingestellt ist, zum Eigenverbrauchssystem machen kann.
Die Umwandlung von Einspeisung auf Eigenverbrauch
Kann eine vor 2011 errichtete Photovoltaikanlage von Einspeisung auf Eigenverbrauch umgestellt werden? Ja!
Kann ich mit dieser Anlage Geld aus der Eigenverbrauchsvergütung erzielen? Ja, aber…
Die Eigenverbrauchsvergütung gibt es erst seit dem 1. Januar 2009 und dies bedeutet, dass Anlagen, die vor 2011 installiert wurden, zwar durchaus umrüstbar sind, mit der Eigenverbrauchsvergütung allerdings nur dann zu rechnen ist, wenn der Inbetriebnahmetermin nach dem 1. Januar 2009 datiert.
Damit alles reibungslos abläuft, sind außerdem gewisse Erfordernisse gegeben:
- Die Installation eines entsprechenden Eigenverbrauchs-Stromversorgungsnetzes.
- Der Einbau eines Eigenverbrauchszählers, mit dem Daten aufgezeichnet werden, anhand derer die Eigenverbrauchsvergütung ermittelt wird.
- Die Ummeldung beim örtlichen Versorgungsnetzbetreiber.
- Ein Stromversorgungsvertrag mit einem externen Energieunternehmen für Zeiten niedriger Photovoltaikerträge.
Steueraspekte beachten
Wer eine vor 2011 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage besitzt und für deren Stromerträge mit der Einspeisevergütung entlohnt wird, der weiß inzwischen, dass er auf diese Art steuerlich relevante Einnahmen erzielt. Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer werden somit zu wichtigen Themen.
Wandelt man dieses System nun in eine Eigenverbrauchsanlage um, so sollte auch dabei beachtet werden, dass die steuerliche Relevant nach wie vor bedeutsam ist. Entsprechende An- und Ummeldungen beim Finanzamt sollten also nicht versäumt werden.