Was passiert, wenn Hersteller von Modulen oder Wechselrichtern Insolvenz anmelden?
Eine Pleitewelle geht durch die Solarbranche. Mit sinkenden Preisen für PV Anlagen sinken scheinbar auch die Zahlen der Anbieter. Nahezu täglich erreicht uns eine Meldung, dass ein weiterer Hersteller von Solarmodulen oder Wechselrichtern in die roten Zahlen geraten ist oder sogar schon Insolvenz anmelden musste. Doch was heißt das für den Verbraucher?
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe
Kurz nach Installation der Anlage ist es für den Verbraucher uninteressant, ob der Hersteller der Module oder des Wechselrichters Insolvenz angemeldet hat. Denn hier greift die gesetzliche Gewährleistung. Sie beträgt
- zwei Jahre bei Aufdach-Anlagen und
- fünf Jahre bei Indach-Anlagen, die in das Gebäude integriert sind.
Für die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regelungen ist nicht der Hersteller, sondern der Solarteur bzw. Installateur, bei dem man die Anlage samt Installation gekauft hat, verantwortlich. Er muss jetzt für eine Nachbesserung oder einen Ersatz sorgen. Hersteller sind in diesen Prozess überhaupt nicht involviert.
Nach Ablauf dieser Fristen gewähren die weitaus meisten Hersteller eine freiwillige Garantie, etwa über die Beschaffenheit oder den Ertrag der Module. Langjährige Garantien von zehn Jahren sind hier keine Seltenheit und stellten in der Vergangenheit oft einen wichtigen Anreiz für Käufer dar. Mit zunehmenden Meldungen über Insolvenzen der Solarbranche bekommen diese Garantien einen faden Beigeschmack, denn für sie haftet in aller Regel der Hersteller, nicht der Solarteur. Ausnahmen greifen nur in seltenen Fällen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Garantie bei Übernahme oder Schließung deutscher Niederlassungen
Mit den Garantie-Ansprüchen müssen sich Verbraucher an den Hersteller wenden. Wurde dieser von einem anderen Unternehmen übernommen, so haftet der neue Betreiber in aller Regel auch für die Garantie-Versprechen. Allerdings bleibt unklar, wie bereitwillig er Garantie-Leistungen erbringt und welche Garantie-Leistungen überhaupt vereinbart waren. Beispiel dafür ist ein defektes Modul, das durch ein neues ersetzt wird. Die Kosten für Demontage, Montage und erneute Inbetriebnahme sind jedoch oft nicht enthalten.
Die meisten Solarmodul- und Wechselrichterhersteller gehören einem großen Konzern an. Sie vertreiben ihre Produkte zwar aktiv auf dem deutschen Markt, jedoch hat der Konzern seinen Sitz im Ausland. Schreibt die deutsche Niederlassung rote Zahlen, wird sie oft geschlossen. Verbraucher müssen sich dann an den Mutterkonzern im Ausland wenden, wobei starke zeitliche Verzögerungen an der Tagesordnung sind. Auch das Durchsetzen der eigenen Rechte wird dann schwieriger.
Insolvenz des Herstellers
Muss der Hersteller tatsächlich Insolvenz anmelden und bemerkt der Verbraucher seine Garantie-Ansprüche während des laufenden Verfahrens, kann er diese beim Insolvenzverwalter anmelden. Kommt es zu einer Abwicklung des Unternehmens, sind aber auch die Ansprüche des Verbrauchers dahin. Wird das Unternehmen durch Übernahme gerettet, entscheidet hier, ob der Käufer die Garantie-Ansprüche der bestehenden Kunden tatsächlich übernimmt oder diese in der Übernahmevereinbarung ausklammert.
Kommt es zum Insolvenzverfahren gegen den Hersteller im Ausland, sind die Rechte deutscher Verbraucher noch schwieriger durchzusetzen, denn dann gilt ausländisches Recht. Ohne versierten Rechtsbeistand ist hier kaum etwas zu holen.
Insolvenzsicherung nutzen
Viele Modul- und Wechselrichterhersteller haben erkannt, dass die Pleitewelle in der Solarbranche anhält. Um den Kunden Sicherheit zu bieten, wurden von einigen Unternehmen freiwillige Rückversicherungen abgeschlossen. So werden die Garantie-Leistungen auch im Falle der Insolvenz des Herstellers über die Versicherung gedeckt. Deshalb sollten Anlagenkäufer schon beim Kauf darauf achten, ob eine solche Insolvenzsicherung vorliegt.