Wann sollte Einspeisemanagement durch Netzbetreiber und wann 70% Regelung in Betracht gezogen werden?
Welchen Weg soll man gehen, Einspeisemanagement oder 70 % Regelung? Diese Frage ist in aller Photovoltaik-Expertenmunde. Und nach wie vor scheint es keine allgemein gültige Empfehlung geben zu können. Beide Varianten bieten Vorteile aber auch Nachteile und jede hat so ihre eigene Domäne, wo sie offensichtlich die beste Wirkung entfalten kann.
Die 70 % Regelung ist eine relativ moderne Entwicklung, die im Zuge des neuen EEG, welches am 29. März 2012 verabschiedet wurde, auf den Markt kam. Sie greift die Problematik auf, dass Stromnetzbetreiber zwar zur Abnahme des solar erzeugten Stroms verpflichtet sind, allerdings vom PV Anlagenbetreiber die Integration einer per Funk bedienbaren Steuerungseinheit verlangen dürfen, über die der den Strom abnehmende Energieversorger im Falle einer Netzüberlastung vorübergehend die Einspeisung der Anlage drosseln kann. Diese moderne Technologie ist zwar wichtig, allerdings auch mit erheblichen Kosten verbunden.
Deshalb wurde nun die 70 % Regelung ins Leben gerufen, gemäß derer die Betreiber von kleinen PV Systemen mit einer Spitzenleistung von maximal 30 kWp auf dieses so genannte Einspeisemanagement verzichten dürfen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie lediglich 70 % des solar erzeugten Stroms in das Stromnetz integrieren und die verbleibenden 30 % selbst verbrauchen.
Wann 70 % Regelung?
Schnell kommt der Gedanke auf, dass die 70 % Regelung für alle kleinen Photovoltaikanlagen eine gute Sache ist. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. In der Praxis hat sich die 70 % Regelung vor allem für folgende Photovoltaikanlagen als sinnvoll erwiesen:
- Kleine PV Systeme mit weniger als 10 kWp.
- Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 kWp, jedoch nicht optimaler Ausrichtung, also vorzugsweise einer solchen nach Osten oder Westen.
Der Grund dafür liegt darin, dass unter suboptimalen Bedingungen der PV Ertrag geringer ausfällt, weshalb die 30 % Einbußen in der Einspeisevergütung, welche aufgrund der 70 % Regelung hinzunehmen sind, ebenfalls nicht dramatisch ins Gewicht fallen.
Wann Einspeisemanagement?
Gemessen an den Empfehlungen für die 70 % Regelung ist das Einspeisemanagement vor allem dann die geeignete Wahl, wenn man eine Photovoltaikanlage mit mehr als 10 kWp auf einem optimal ausgerichteten Dach betreibt. In diesem Fall wären die Einbußen bei den Einnahmen, die durch die Einspeisedrosselung um 30 % hinzunehmen sind, von unverhältnismäßiger Höhe.
Unterm Strich ist die Frage nach Einspeisemanagement oder 70 % Regelung eine solche der Amortisation der Anschaffungskosten für die externen Funksteuerungselemente. Lassen sich die Investitionen nur schwer durch die Mehreinahmen 30prozentiger Einspeisung amortisieren, so ist die 70 % Regelung sicher die bessere Wahl. Wären die Ertragsausfälle jedoch überdurchschnittlich hoch, so sollte man dem Einspeisemanagement den Vorzug geben.